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   VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19   

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VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19 (https://dejure.org/2020,79541)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2020 - 11 K 4301/19 (https://dejure.org/2020,79541)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 11 K 4301/19 (https://dejure.org/2020,79541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Betriebseigenschaft einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft; Anwendungsbereich der BauO BW 2010 § 65 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuppen mit Feuerstelle im Außenbereich; Natürliche Eigenart der Landschaft; Abbruchsanordnung; Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle; Weihnachtsbaumkultur; Schafhaltung; Betrieb; Nachhaltigkeit; planmäßige und organisierte Betriebsübergabe; Gewinnerzielungsabsicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, juris, m.w.N.), dass ein landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB deshalb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss (ebenso BVerwG, Urt. v. 16.12.2004 - BVerwG 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308 m.w.N.).

    Der Kläger hat von keinem seiner Kinder als sicherer Betriebsnachfolger berichtet oder Umstände dargetan, die eine solche Nachfolge nahelegen (zur Bedeutung dieses Merkmals für die Beurteilung der Nachhaltigkeit, vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 a.a.O, juris, Rdnr. 13 unter Verweis auf Urt. v. 03.11.1972 - IV C 9.70 -, juris ).

    bb) Aber auch das "Primär-Kriterium" (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012, a.a.O.) einer nachhaltigen Betriebsform, die sog. einkommensteuerrechtliche "Gewinnerzielungsabsicht", ließ sich hier nicht feststellen.

    Steht die Gewinnerzielungsabsicht nicht fest, weil etwa - wie hier - der Kläger entsprechende Unterlagen nicht vorgelegt hat, so rücken diese anderen Parameter zur Beurteilung der Betriebseigenschaft in den Vordergrund (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, juris, m.w.N.), dass ein landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB deshalb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss (ebenso BVerwG, Urt. v. 16.12.2004 - BVerwG 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308 m.w.N.).

    Dabei kann zwar auch eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle ein Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sein, wobei dann aber die genannten Voraussetzungen besonders sorgfältig zu prüfen sind; denn Bauanträge für Nebenerwerbsstellen sind in erhöhtem Maße dafür anfällig, dass ein Bauherr Ackerbau, Wiesen-, Weide- oder Forstwirtschaft mehr oder weniger vorschiebt, um unter dem Deckmantel des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich Gebäude errichten zu können (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 16.12.2004, a.a.O.).

    Zwar ist es ist einem Landwirt nicht verwehrt, Überschüsse aus profitablen Betriebszweigen zur "Quersubventionierung" einer weniger rentablen Sparte zu verwenden (BVerwG, Urt. v. 16.12.2004 - 4 C 7/04 -, juris).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Der Kläger hat von keinem seiner Kinder als sicherer Betriebsnachfolger berichtet oder Umstände dargetan, die eine solche Nachfolge nahelegen (zur Bedeutung dieses Merkmals für die Beurteilung der Nachhaltigkeit, vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 a.a.O, juris, Rdnr. 13 unter Verweis auf Urt. v. 03.11.1972 - IV C 9.70 -, juris ).

    Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (so bereits BVerwG, Urt. v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; OVG NRW, Urt. v. 15.2.2013 - 10 A 1606/11 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.4.2002 - 5 S 2048/00 - NuR 2003, 171; Stüer, Außenbereichsbebauung, S. 129; Koppitz, Bauvorhaben im Außenbereich, S. 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1989 - 8 S 3411/88

    Außenbereich - Beeinträchtigung der Landschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Mit diesem Tatbestandsmerkmal soll gewährleistet werden, dass der Außenbereichslandschaft ihre Bestimmung als Erholungslandschaft erhalten bleibt und in dieser natürlichen Funktion vor dem Eindringen wesensfremder bzw. funktionswidriger Bodennutzungen geschützt wird (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.06.2003 - 3 S 2436/02 -, juris; ebenso bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.2.1989 - 8 S 3411/88 -, juris).

    Es kommt nicht auf die optische, sondern auf die funktionelle Abweichung des Vorhabens von seiner Umgebung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1985, BRS 44, Nr. 83; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.2.1992 - 3 S 1750/91 - und vom 10.2.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Die vollständige Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 11.4.2002 - 4 C 4.01 -, NVwZ 2002, 1250 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    In diesem Fall bedarf es besonderer Darlegungen, dass trotz dieser Einbrüche durch ein neues Vorhaben die Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.8.1979 - 4 C 8.78 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94

    Zum Begriff der Einfriedigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Damit war allein zu prüfen, ob nicht die Gesetzesverstöße durch Befreiungen oder Ausnahmen nach § 31 BauGB (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.1995 - 3 S 1298/94 -, juris) bzw. § 56 LBO oder Abweichungen nach § 56 LBO geheilt werden können oder ob nicht entsprechende Nebenbestimmungen ausreichen (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift in der Bayerischen Bauordnung: Simon/Busse, Kommentar zur Bayerischen Bauordnung, Art. 82 RdNr. 140).
  • VG Stuttgart, 27.11.2019 - 15 K 17028/17

    Eine in Baden-Württemberg verfügte bauordnungsrechtliche aktive Duldung ist

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Dabei wäre zu prüfen, ob in den angegriffenen Bescheiden eine sog. "aktive" Duldung der baulichen Anlage im Sinne der Zusicherung eines Nichteinschreitens nach § 38 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG zu erkennen sein könnte (a.A. wohl VG Stuttgart, Urt. v. 27.11.2019 - 15 K 17028/17 - juris) und insbesondere wären umfangreiche Ermessensbetätigungen anzustellen mit Blick auf das Verhalten des Klägers einerseits, der beteiligten Behörden andererseits und des in Rede stehenden wirtschaftlichen Verlustes.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 3086/88

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Eine Anordnung setzt mit Rücksicht auf den durch Art. 14 GG gewährleisteten Bestandsschutz voraus, dass eine bauliche Anlage nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrer Errichtung fortlaufend gegen materielle öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.9.1998 - 3 S 1934/96 -, vom 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537, vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113 und vom 13.6.1996 - 5 S 1211/96 -, NVwZ 1997, 601).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1934/96

    Bauen im Außenbereich: sukzessive Erneuerung eines Gebäudes - Bestandsschutz oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19
    Eine Anordnung setzt mit Rücksicht auf den durch Art. 14 GG gewährleisteten Bestandsschutz voraus, dass eine bauliche Anlage nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrer Errichtung fortlaufend gegen materielle öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.9.1998 - 3 S 1934/96 -, vom 12.9.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537, vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113 und vom 13.6.1996 - 5 S 1211/96 -, NVwZ 1997, 601).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1984 - 3 S 1607/84

    Video-Filmverleih im allgemeinen Wohngebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1996 - 5 S 1211/96

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 1606/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2291

    Schafhaltungsbetrieb mit 45 Mutterschafen im Nebenerwerb; überwiegende

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

  • VG Karlsruhe, 06.11.2008 - 9 K 1660/07

    Baurechtswidrige Großtierhaltung - Nutzungsuntersagung im Wohngebiet

  • VGH Bayern, 20.08.2019 - 15 ZB 18.2106

    Zulässigkeit einer Außentreppe für eine Maschinen- und Lagerhalle im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00

    Außenbereich - Gebäude für landwirtschaftlichen Betrieb - dienen

  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 1 ZB 19.190

    Nichtzulassung der Berufung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1991 - 3 S 1962/90

    Unzulässigkeit eines gewerblichen Lagerplatzes für organische Materialien im

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